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Informationen zur Bundestagswahl 2021
Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Das Antragsformular und umfangreiched Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).
In Kürze werden wir die Wahlbezirkseinteilung veröffentlichen.
Hier finden Sie u.U. die Wahllokale innerhalb Ihres Wahlbezirks.