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Baulastenverzeichnis
Das Baulastenverzeichnis der Stadt Soest wird grundstücksbezogen geführt. Dort ist festgeschrieben, ob belastende Wirkungen von einem Grundstück ausgehen. Baulasten können nur begründet oder auch gelöscht werden, wenn die Vorschriften der Landesbauordnung dadurch nicht verletzt werden, es sich um eine eintragungsfähige Angelegenheit handelt und die Beteiligten einschließlich der Behörde dem zustimmen. Einsicht in das Baulastenverzeichnis hat neben dem Eigentümer auch derjenige, der ein berechtigtes Interesse darlegt (z.B. Kaufabsicht).